Home Ausbildung Pflegefachhilfe
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Ausbildung zum/zur Staatlich anerkannten Pflegefachhelfer/in
Ausbildung
- dauert 1 Jahr
- vollzeitschulische Ausbildung (mit Praktika)
- Praktikumsplatz in einer Einrichtung der Altenpflege ist erforderlich (Hinweis: von den Praktikumsträgern erfolgt in der Regel keine Vergütung)
- bei vorliegenden Vorauusetzungen kann Bafög beantragt werden
- bei der Suche des Prakitkumsplatzes sind wir behilflich
- schließt ab mit einer theoretischen (zentralen) und praktischen Prüfung
Aufnahmevoraussetzungen
- gesundheitliche Eignung
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Hauptschulabschluss
benötigte Unterlagen
- Lebenslauf
- Nachweis über die geforderte Vorbildung
- Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate
- ärztliches Attest, nicht älter als 3 Monate, das bestätigt, dass der Bewerber nicht wegen eines körperlichen Gebrechens, wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht zur Ausübung des angestrebten Berufes unfähig oder ungeeignet ist.
Anmeldung - Montag - Freitag 7.30 - 11.00 Uhr
Allgemeine Regelung: Die Anmeldefrist beginnt immer mit dem Zwischenzeugnis.
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Beratung - nach telefonischer Vereinbarung
Kosten - Auslagenersatz 100,-- € pro Schuljahr
- zahlbar bis 15.11. nach Aufforderung
befähigt zur Mitarbeit mit Altenpflegefachkräften für eine qualifizierte Betreuung und Pflege alter Menschen
verleiht nach bestandener Prüfung, die Berufsbezeichnung "staatlich anerkannte Pflegefachhelferin (Altenpflege)/ staatlich anerkannter Pflegefachhelfer (Altenpflege)"
berechtigt zum Einstieg in die Ausbildung aller pflegerischen Berufe (Altenpflege, Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege) für die ein mittlerer Bildungsabschluss eforderlich ist. Bei vorliegender Voraussetzung ist eine Verkürzung der Altenpflegeausbildung um 1 Jahr möglich.
Unterrichtsorganisation - 1 Woche theoretischer Unterricht
- 1 Woche Praxiseinsatz (jeweils im Wechsel)
- Ferien und Wochenende sind jeweils frei
Lernfelder Theoretischer Unterricht - Grundlagen der Pflege
- Berufskunde, Rechtskunde und Sozialkunde
- Deutsch und Kommunikation
- Pflege und Betreuung
- Summe Theoriestunden: 800
Praxis der Altenpflege - Summe der praktischen Ausbildungsstunden in stationären oder ambulanten Pflegeinrichtungen: 650
- davon in der Krankenpflege: 120
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