DokumenteErstellungsdatum
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung befähigt Pflegefachkräfte die Aufgaben einer verantwortlichen Pflegefachkraft auszufüllen, insbesondere eine Pflegeeinrichtung oder Teilbereiche davon im Sinne des 71 SGB XI selbstständig zu organisieren, zu begleiten und zu kontrollieren, qualitativ zu sichern und im Rahmen der rechtlichen Vorschriften zu verantworten.
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung Gerontopsychiatrische Pflege befähigt zur selbstständigen therapeutischen Arbeit mit psychisch erkrankten alten Menschen in ambulanten Diensten, teil- und vollstationären, offenen wie geschlosenen Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Altenhilfe.
Die „Geprüfte Fachhauswirtschafterin/ der geprüfte Fachhauswirtschafter“ ist als hauswirtschaftliche Fachkraft für die Hauswirtschaftliche Versorgung, Soziale Betreuung, Grundpflegerische Maßnahmen, Alltags- und Lebensgestaltung, Kompetente Beratung und Anleitung in der Seniorenbetreuung und in der Behindertenhilfe tätig.
Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die Heimbewohner betreuen und aktivieren. Sie sollen das Wohlbefinden, den physischen Zustand und die psychische Stimmung positiv beeinflussen. Die Aufgabe der zusätzlichen Betreuungskräfte ist es, die Bewohner zum Beispiel Alltagsaktivitäten zu motivieren und dabei zu betreuen und begleiten.
Nach erfolgreichem Abschluss der gesamten Ausbildung erhalten sie ein Zeugnis, in dem ihre einzelnen Leistungen bewertet sind und das Ihnen den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung bestätigt.
Befähigt zur Mitarbeit mit Altenpflegefachkräften für eine qualifizierte Betreuung und Pflege alter Menschen.Verleiht nach bestandener Prüfung die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Altenpflegehelferin/staatlich anerkannter Altenpflegehelfer“.Berechtigt zum Einstieg in die Ausbildung zum/zur Altenpfleger/Altenpflegerin.
Befähigt zur Mitarbeit mit Altenpflegefachkräften für eine qualifizierte Betreuung und Pflege alter Menschen. Verleiht nach bestandener Prüfung die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Pflegefachhelferin/staatlich anerkannter Pflegefachhelfer (Altenpflege)“. Berechtigt zum Einstieg in die Ausbildung zum/zur Altenpfleger/Altenpflegerin.
Befähigt zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen. Verleiht nach bestandener Prüfung die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Altenpflegerin/staatlich anerkannter Altenpfleger“.